ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Event Company H-R-O
§1 Angebote von der Event Company H-R-O
Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.
§2 Stornierung von Veranstaltungen
Schriftlich bestätigte Termine für unsere Leistungen können bis 6 Wochen vor der Auftragserfüllung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Honorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage, berechnet die Event Company H-R-O die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar, nach vorheriger Abstimmung.
Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
§3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Event Company H-R-O berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.
Die Event Company H-R-O ist berechtigt, zu bestimmten Produktionsleistungen eine Vorauszahlung zu verlangen, die nach Aufforderung sofort fällig sind: In diesem Fall ist zu dem Vertragsabschluss eine Anzahlung zwischen 30 % und 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten zu leisten. Der Restbetrag ist direkt nach der Inanspruchnahme unserer Leistung mit Überweisung der Rechnung fällig.
Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten.
Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
§4 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf des Leistungsumfanges ebenso wie der Einsatz der Mitarbeiter können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrages geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Event Company H-R-O nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt.
Die Event Company H-R-O verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unseren Kunden.
Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt, insbesondere durch die Wetterlage beeinflusste Änderungen besteht kein Anspruch auf Durchführung.
Die Event Company H-R-O bemüht sich unter diesen Umständen um eine Ausweichlösung bzw. einen Ausweichtermin.
§5 Auftragsannullierung
1. Rücktritt vom Auftrag durch den Kunden
Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart, soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden:
Als Leistungsbeginn gilt generell der Tag, an dem die Event Company H-R-O ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet ist.
Der Rücktritt vom Vertrag hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und eines pauschalierten entgangenen Gewinnes von 20% ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt bei den Parteien unbenommen.
Bei Ausfall des Auftrages durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Auftrages. Die Event Company H-R-O müht sich in diesem Fall einen bestmöglichen Ersatz anzubieten.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
2. Rücktritt vom Auftrag durch die Event Company H-R-O
Bis 14 Tage vor Vertragsbeginn kann die Event Company H-R-O vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegter Mindestumfang nicht erreicht wird, der Event Company H-R-O die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für die Event Company H-R-O nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Der Rücktritt durch die Event Company H-R-O hat schriftlich zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen, Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen.
Aufträge werden durch die Event Company H-R-O immer im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, so ist die Event Company H-R-O berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern und ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.
Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um rechtskräftige Gegenforderungen handelt. Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Event Company H-R-O begehrt, ist er verpflichtet, diese unter Angabe von Gründen der Event Company H-R-O unverzüglich mitzuteilen. Die Event Company H-R-O hat von dem Kunden von eventuell anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art (z.B. GEMA-Gebühren) freigestellt zu werden.
§6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.
Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
§7 Urheberrechte
Eventbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§8 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer.
§9 Haftung
Der jeweilige Auftrag wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
Die Event Company H-R-O haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von Mitarbeitern der Event Company H-R-O vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der Event Company H-R-O und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der Event Company H-R-O grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bucht ein Unternehmen bei der Event Company H-R-O pauschal und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an dritte weiter, gilt folgende Regelung:
Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluss mit dem Inhalt der AGB der Event Company H-R-O, auch mit den einzelnen Teilnehmern des Auftrages, vertraglich zu vereinbaren. Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen, die Event Company H-R-O von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer freizuhalten. Die Freistellung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie die Event Company H-R-O stehen würde, wenn ihre AGB den Haftungsausschluss regeln würden. Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sportveranstaltungen und Abenteuerevents immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Events gewachsen fühlen. Jeder Teilnehmer trägt für sein Handeln und seine körperlichen und geistigen Gesundheit selbst die Verantwortung.
Die Teilnehmer werden von der Event Company H-R-O über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
Die Event Company H-R-O übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
Beeinträchtigungen oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Auftragsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass ein Auftrag aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant, durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Eissperrungen, Fluss-Sperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen hinzuzuzählen.
Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich auch unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.
§10 Verkauf und Verleih von Waren
Soweit die Event Company H-R-O Waren/Leistungen verkauft, verleast oder verleiht, bleiben diese Waren/Leistungen bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentum der Event Company H-R-O. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren/Leistungen ohne Zustimmung der Event Company H-R-O durch Dritte nutzen zu lassen.
Soweit die Event Company H-R-O Waren/Leistungen jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der Event Company H-R-O ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Die Rücktrittspauschalen aus §5 Pkt.1 gelten auch für Leistungen der Event Company H-R-O im Rahmen des Verleihs von Waren.
§11 Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Vertragsdurchführung eventuell notwendigen Pass-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich, die Event Company H-R-O berät den Kunden hierbei lediglich.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rostock.
§13 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen der Event Company H-R-O und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Event Company H-R-O - Serviceagentur für Veranstaltungs- & Gastronomiedienstleistungen
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